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Begleitpersonen

Wenn es aus medizinischen Gründen notwendig ist, dass eine Begleitperson bei Ihrem Krankenhausaufenthalt anwesend ist, werden die entstehenden Kosten über die Krankenkasse des Patienten abgerechnet. Ohne eine medizinische Indikation ist eine Mitaufnahme allerdings nur im Rahmen der vorhandenen Bettenkapazität möglich und wird als private Wahlleistung zusätzlich in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen (z. B. bei Schwerstkranken oder Sterbenden) sprechen Sie bitte mit dem Pflegepersonal der entsprechenden Station.