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Schwerbehinderten­vertretung

Kontakt

Schwer­behinderten­vertretung

Die Schwerbehindertenvertretung kümmert sich um die Interessen und Belange der schwerbehinderten Menschen und der den Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen. Sie steht diesen beratend und helfend zur Seite, fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb.

Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch IX. Die Schwerbehindertenvertretung wird von den Schwerbehinderten und Gleichgestellten alle vier Jahre gewählt. Zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehört insbesondere:

  • Darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Tarifvertrag, Dienstvereinbarungen) Schwerbehinderter und Gleichgestellte betreffend eingehalten werden und dass der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt
  • Beantragung von Maßnahmen, die dem Schwerbehinderten/ Gleichgestellten dienen
  • Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten/Gleichgestellten aufzunehmen und mit dem Arbeitgeber zu besprechen, um mögliche Abhilfe zu schaffen
  • Unterstützung bei Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung (auch bei einem Erstantrag), sonstigen Anträgen, wie dem Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit
  • Beratende Teilnahme an den Sitzungen der Mitarbeitervertretung und deren Ausschüssen, sowie des Arbeitsschutzausschusses. Die Schwerbehindertenvertretung kann beantragen, dass Angelegenheiten, die einzelne Schwerbehinderte/ Gleichgestellte oder die Gruppe der Schwerbehinderten und Gleichgestellte betreffen, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen werden

Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung umfassend über alle Angelegenheiten zu informieren, die die Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellung berühren. Vor einer diesbezüglichen Entscheidung ist die Schwerbehindertenvertretung anzuhören.

Kontakt

Schwerbehindertenvertretung Jörg Dossow

Telefon: 02431 89-2436
Email: jdossow[at]hjk-erkelenz [dot] de