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Zum Eintritt von Frau Clahsen in den Ruhestand wird das Angebot des Ambulanten Hospiz- und Beratungsdienstes HORIZONT in Trägerschaft der Hermann-Josef-Stiftung-Erkelenz leider eingestellt.
Wann Sie das Krankenhaus verlassen dürfen, entscheidet der Stationsarzt. Wenn Sie das Krankenhaus entgegen ärztlichem Rat früher verlassen wollen, müssen Sie schriftlich erklären, das auf eigene Verantwortung zu tun. In diesem Fall übernimmt der Arzt keine Haftung, wenn später gesundheitliche Probleme auftreten.
Das Hermann-Josef-Krankenhaus Erkelenz organisiert das Entlassmanagement nach den gesetzlichen Vorgaben aus §39 SGB V. Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Patienteninformation zum Entlassmanagement.
Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.
Bei der Entlassung erhalten Sie einen Entlassungsbericht. Dieser enthält alle wichtigen Informationen über gestellte Diagnosen und Therapien im Krankenhaus sowie Vorschläge für die weitere Behandlung, insbesondere die Medikation. Der Entlassungsbericht ist in erster Linie für den Arzt gedacht, der Ihre Behandlung weiterführt. In der Regel erhalten Sie zunächst einen Kurzbericht mit den wichtigsten Informationen. Den ausführlichen Bericht erhalten entweder Sie oder der behandelnde Arzt einige Zeit später per Post. Darin befinden sich detaillierte Angaben zur Diagnose, damit die Behandlung optimal fortgesetzt werden kann.
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